Zusatztext

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Reservierungen sowie Ihren Aufenthalt in unserem Haus gelten spätestens mit der Reservierungsbestätigung unsere allgemeinen Vertragsbedingungen als vereinbart. Sofern diese Unklarheiten offen lassen, gelten die Allg. Hotel- und Gastgewerbe-Richtlinien für die Vermietung der ÖHV. Der Mietvertrag ist rechtsgültig, wenn vom Mieter die erforderliche Anzahlung, normalerweise 30 % des Mietpreises, geleistet oder eine Kreditkartennummer mit Name und Gültigkeitsdauer übermittelt, sowie von uns bestätigt wurde.

Die Anzahlung muss 1 Woche nach Buchungsdatum erfolgen und ist zugleich die Stornogebühr. Bei Stornierung (oder Teilstornierung) ab 1 Monat vor Ankunft ist der volle Mietpreis zu bezahlen. Bei Stornierungen von Urlauben zu folgenden Daten: 25. Dezember bis 06. Jänner, 05. Februar bis 05. März und 10. Juli bis 10. September jeden Jahres muss der volle Reisepreis entrichtet werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Storno-Versicherung.

Am Anreisetag ist die Ferienwohnung ab 15 Uhr zu beziehen. Schadenersatz kann vom Mieter nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht um 15 Uhr zur Verfügung steht. Die Reservierung wird bis um 10 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10 Uhr zur Verfügung zu stellen und die Schlüssel zurückzugeben. Bei verspäteter An- bzw. verfrühter Abreise wird die Ferienwohnung für die gesamte reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarliste und einmaliger Wäsche-Ausstattung vermietet. Einrichtungsgegenstände und Wäschestücke dürfen nicht – auch nicht vorübergehend aus der Ferienwohnung entfernt werden. Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen. Der Mietpreis und die Belegung richten sich nach dem jeweils geltenden Tarif. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung und des Inventars, bei Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens usw. kann der Mietvertrag unsererseits ohne Mahnung fristlos gekündigt werden. Eine Mietrückvergütung erfolgt in diesem Falle nicht.

Die Benützung der Parkplätze, von Schi- und Spielraum sowie der allgemein zugänglichen Flächen im und um das Haus geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Sofern einzelne Bestimmungen nicht zulässig sind, beschränkt dies nicht die Gültigkeit der anderen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Österreichischen Beherbergungsvertrages.

Anwendbar ist ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Schwaz/Tirol.

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